Im Zuge der Umsetzung der neuen EU- Pflanzenschutzverordnung und der daraus folgenden Pflanzenpasspflicht für alle Pflanzen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass auch die GASA Group Germany GmbH generell auf eine Einzelpflanzenetikettierung mit dem Pflanzenpass Wert legt.
Dies ist leider unumgänglich, da ein großer Teil unserer internationalen Kundschaft den Pflanzenpass an jeder Pflanze einfordert.
Zwischen der Anlieferung Ihrer Pflanzen und dem Weitertransport zum Kunden, liegen oft nur wenige Stunden. Daher sind wir zeitlich nicht in der Lage, die Pflanzen selber zu etikettieren.
Auch Ihnen würde es natürlich einen zeitlichen Vorsprung verschaffen, wenn Sie nicht erst nach jeder Bestellung den Pflanzenpass anbringen müssten.
Der Pflanzenpass kann direkt auf den Topf gedruckt werden oder in Form eines Aufklebers angebracht werden. Möglich wäre auch das Abbilden des Passes auf einem Stecketikett.
Weiterhin empfehlen wir auch, den Pflanzenpass nicht zusammen mit dem EAN auf ein Etikett zu bringen, da einige Kunden einen eigenen EAN verwenden und wir dadurch gezwungen sind,
den ursprünglichen EAN zu überkleben.
Der Pflanzenpass sollte ohne technische Hilfsmittel lesbar und gut sichtbar angebracht werden.
Beispiel:
Grundlage für die Erstellung eines Pflanzenpasses ist die Registrierung bei Ihrer zuständigen Landwirtschaftskammer.
Bitte senden Sie nach Ihrer erfolgreichen Registrierung das Bestätigungsschreiben Ihrer Landwirtschaftskammer an
Ab dem 14.12.2019 nehmen wir ausschließlich Pflanzen von Produzenten an, die bei der Landwirtschaftskammer registriert sind.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und wünschen weiterhin eine gute Zusammenarbeit.
Ihr GASA Team